Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Angaben zum Dienstleister:

Firmenname: Marben Kft.
Firmensitz: H – 9437 Hegykő mező u. 63.
Handelsregisternummer: 08-09-011066
Steuernummer: 13014900-2-08

 2. Allgemeine Bestimmungen:

 a)      In den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ - im Folgenden als AGB bezeichnet - werden die Bedingungen der Inanspruchnahme der Unterkunft im von dem Dienstleister unter der Adresse 9437 Hegykő Alsószer u. 1 betriebenen Gästehaus Marben damit verbundenen Dienstleistungen geregelt.

 b)      Die vorliegenden AGB schließen nicht den Abschluss spezifischer oder individueller Vereinbarungen mit Reisebüros, Reisevermittlern, Reiseorganisatoren oder anderen Personen aus, die längerfristig mit dem Dienstleister zusammenarbeiten, um die Dienstleistungen des Dienstleisters zu verkaufen.

 3. Vertragspartei:

 a)      Die Vertragspartei ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Wirtschaftsgesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, die die Dienstleistungen des Dienstleisters bestellt, in Anspruch nimmt. Die Vertragspartei ist auch die natürliche Person, die die Dienstleistung des Dienstleisters tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Besteller und/oder Inanspruchnehmer der Dienstleistung wird/werden im Folgenden gemeinsam als Gast bezeichnet.  

 b)      Der Dienstleister und der Gast werden - im Falle der Erfüllung der Bedingungen - im Bedarfsfall Parteien eines Dienstleistungsvertrags, im Folgenden gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet.

 4. Abschluss eines Dienstleistungsvertrags, Reservierung, Änderung der Reservierung:

 a)      Auf die mündlich bzw. schriftlich - per Post, Fax oder E-Mail - gesandte Anfrage des Gastes hin schickt der Dienstleister dem Gast ein Angebot innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Angebotsanfrage. Wenn keine tatsächliche Bestellung von dem Gast innerhalb von 24 Stunden nach Absenden des Angebots schriftlich eingeht, ist der Dienstleister an das Angebot nicht mehr gebunden.

 b)      Der Dienstleistungsvertrag kommt durch die von dem Dienstleister gesandte schriftliche Bestätigung der vom Gast abgegebenen Bestellung - Reservierung - zustande, und mit Rücksicht auf diese schriftliche Bestätigung, gilt die Bestellung - Reservierung - als schriftlicher Vertrag. Mündliche Bestellungen und/oder Bestellungsänderungen gelten nur dann als vertragliche Verpflichtung, wenn diese vom Dienstleister schriftlich bestätigt wird, die mündliche Bestätigung der Bestellung oder der Bestellungsänderung durch den Dienstleister gilt nicht als vertragliche Verpflichtung.

 c)      Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Dienstleistung wird für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen.

 d)      Wenn sich der Gast vor Ablauf des befristeten Zeitraums entschließt, die Dienstleistung bis zum Ablauf des befristeten Zeitraums nicht in Anspruch zu nehmen, muss er auch in diesem Falle den vollen Gegenwert der Dienstleistung an den Dienstleister zahlen und der Dienstleister ist berechtigt, den vollen Gegenwert der bestellten Dienstleistung zu fordern. Der Dienstleister ist berechtigt, das vom Gast vor Ablauf des befristeten Zeitraums verlassene Zimmer wieder zu verkaufen.

 e)      Eine durch den Gast initiierte Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters. In diesem Fall ist der Dienstleister berechtigt, die Bezahlung des Preises der bereits erbrachten Dienstleistung zu fordern.

 f)       Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung ist, dass sich die Gäste vor der Belegung des Zimmers nach den gesetzlichen Bestimmungen ausweisen. Und ein von Gästen ausgefüllte  Anmeldeschein mit Ihre Daten mit Unterschrift  bewiesen. Das Personal ist bererchtigt zum kontrolle Ihre Ausweiss, Reisepass, Anschauen  und Kopie machen. Im Pension darf niemand ohne Anmeldung wohnen.

 g)      Eine Änderung des Dienstleistungsvertrags bedarf einer durch die Vertragsparteien unterzeichneten Vereinbarung.

 5. Beginn und Ende der Unterkunft (Check-in und Check-out):

 a)      Der Gast hat das Recht, das reservierte Zimmer am vereinbarten Tag ab 14:00 Uhr zu beziehen.

 b)      Der Dienstleister hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Gast nicht bis 18:00 am vereinbarten Tag erscheint, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt festgelegt worden ist.

 c)      Der Gast muss das Zimmer am Tag der Abreise bis 11:00 Uhr verlassen.

 d)      Je nach Belegung des Hotels ist eine frühzeitige Anreise oder späte Abreise gegen Gebühr möglich. Wenn Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie bitte uns dies beim bestellung mit.

 6. Verlängerung der Unterkunft:

 a)      Eine durch den Gast initiierte Verlängerung des Aufenthalts bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters.

 b)      Wenn der Gast das Zimmer am beim Check-in angegebenen Abreisetag nicht bis 11:30 Uhr geräumt und der Dienstleister der Verlängerung des Aufenthaltes vorher nicht zugestimmt hat, ist der Dienstleister berechtigt, den Zimmerpreis auch für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen und damit gleichzeitig erlischt die Dienstleistungsverpflichtung des Dienstleisters.

 7. Weise und Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistung:

 a)      Gäste können das bestellte und vom Dienstleister bestätigte Hotelzimmer am Tag der Ankunft ab 14:00 Uhr  beziehen - Check-in - bzw. sie müssen das Hotelzimmer am Tag der Abreise bis zum 11.00 Uhr verlassen - Check-out -.

 b)      Falls der Gast das Zimmer am Ankunftstag früher als unter 5.a) bestimmten Check-in-Uhrzeit beziehen möchte, kann er es gegen einen Aufpreis von der freien Kapazität abhängig tun.

 c)      Der Dienstleister ermöglicht den Gästen - gegen eine gesonderte Gebühr für Haustieren - in das Hotel Hund oder Katze mitzunehmen, aber können Haustiere im Hotelzimmer nur unter der Aufsicht des Gastes gehalten werden und diese können die den Gästen zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsräume nur zu dem Zweck nutzen, in die Hotelzimmer zu gelangen, andere Räume - wie Wellness, usw. - dürfen von Haustieren nicht benutzt werden. Wenn der Dienstleister der Ansicht ist, dass die Größe oder das Verhalten des Haustieres den Betrieb beeinträchtigt, kann er den Empfang eines Haustiers verweigern.

 d)      Der Gast hat voll für die von seinem Haustier verursachten Schäden zu haften.

 e)      Der Dienstleister ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag über die Unterkunftsdienstleistung  zurückzutreten oder die Dienstleistungserbringung zu verweigern, wenn:

1)      der Gast das für ihn bereitgestellte Zimmer bzw. die von dem Dienstleister erbrachten Dienstleistungen und/oder die dafür bestimmten Räume nicht bestimmungsgemäß nutzt,

2)      der Gast die Hausordnung des Hotels stört und das störende Verhalten trotz Aufforderung nicht beendet,

3)      der Gast die Sicherheitsvorschriften des Hotels nicht einhält - z.B. an einem verbotenen Ort raucht - und dies trotz Aufforderung nicht beendet,

4)      der Gast mit den Angestellten oder Gästen des Hotels grob umgeht, unter dem Einfluss vom Alkohol oder Drogen steht, bedrohliches, beleidigendes oder anderes inakzeptables Verhalten aufweist,  

5)      der Gast unter ansteckender oder anderer Krankheit leidet, die den Rest der übrigen Gäste stört,

6)      die Vertragspartei oder der Gast die vom Dienstleister angeforderte Pflicht zur Zahlungsgarantieübernahme bis zum vom Dienstleister bestimmten Termin nicht erfüllt.

 f)       Wenn der Vertrag zwischen den Vertragsparteien wegen "höherer Gewalt" nicht erfüllt wird, erlischt der Vertrag.

 g)      Der Gast nimmt alle Dienstleistungen des Hotels während seines gesamten Aufenthalts auf eigene Gefahr in Anspruch.

 h)      Die Kinder oder der jüngeren Gäste dürfen aufgrund Gesundheitszustands oder aus anderen Gründen nicht ohne Aufsicht von Eltern verlassen werden.

 8. Bereitstellung von Dienstleistungen:

 a)      Sollte der Dienstleister die bestellten Dienstleistungen selbstverschuldet - insbesondere Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme - nicht erbringen können, ist er verpflichtet, für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.

 b)      Der Dienstleister ist im Rahmen seiner unter a) übernommenen Verpflichtung verpflichtet:

1)      die bestätigten Dienstleistungen zu den in der Bestätigung angeführten Preisen, für den vereinbarten Zeitraum - oder bis zur Beseitigung der Hindernisse - in einer anderen Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie anzubieten und bei Annahme seitens des Gastes zu erbringen. Sämtliche mit der Bereitstellung der Ersatzunterkunft verbundenen Kosten hat der Dienstleister zu tragen.

2)      dem Gast eine einmalige, unentgeltliche Telefonanrufmöglichkeit zu ermöglichen, damit er die Änderung seiner Unterkunft der von ihr bestimmten Person mitteilen kann.

3)      dem Gast einen kostenlosen Transfer zwecks Umziehen in die Ersatzunterkunft bzw. zwecks des eventuellen späteren Zurückziehens zu bieten.

 c)      Kommt der Dienstleister den Verpflichtungen laut b) vollständig nach bzw. nimmt der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft an, hat die Vertragspartei kein Recht auf einen nachträglichen Schadensersatz.

 9. Preise, die vom Dienstleister angewendet werden:

 a)      Die Zimmerpreise des Pensions - Rack Rate - sind zusammen mit den Preisen anderer Dienstleistungen an der Rezeption ausgehängt.

 b)      Der Dienstleister behält sich das Recht vor, seine bekanntgegebenen Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern, dies gilt natürlich nicht für die Preise, die in dem auf die Anfrage der Vertragspartei gegebenen Preisangebot bereits angeboten wurden.

 c)      Der Gast kann vor Beginn der Dienstleistungserbringung an der Rezeption des Pensions Informationen über den Preis der Dienstleistungen erhalten.

 d)      Die vom Dienstleister veröffentlichten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, jedoch nicht die Fremdenverkehrssteuer ( Kurtaxe ), die vor Ort zu zahlen ist. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, im Falle einer gesetzlichen Änderung die Mehrbelastungen ohne vorherige Ankündigung auf die Vertragspartei und/oder den Gast zu übertragen.

 e)      Der Dienstleister kann seine Preise in ungarischen Forint und auch in jeder konvertierbaren Währung festlegen.

 f)       Der Dienstleister verpflichtet sich, seine aktuellen Zimmerpreise, aktuellen Aktionen, Ermäßigungen und anderen Angebote auch auf seiner Website www.marben.hu zu veröffentlichen.

 g)      Im Falle von Zusammenarbeit mit Reisebüros (Tour Operator) und Gästevermittlung, mangels Zusammenarbeitsvertrags stellt der Dienstleister eine Brutto-Rechnung (einschließlich Provision und Mehrwertsteuer) aus, Provisionszahlung ist gegen Provisionsrechnung des Tour Operators möglich. Bei einer Vertragspartei wird der vertraglich vereinbarte Preis in Rechnung gestellt.

 10. Ermäßigungen:

 a)      Aktuelle Angebote und Ermäßigungen werden auf der Website des Gästehauses veröffentlicht.

 b)      Die veröffentlichten Ermäßigungen können nicht mit anderen Rabatten zusammengezogen werden.

 c)      Der Dienstleister stellt in einem Einzelvertrag festgelegte Bedingungen für Buchung von Spezialprodukten, Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen fest.

 11. Ermäßigungen für Kinder:

 a)      Für Kinder - wenn das Kind mit den Eltern in einem Zimmer wohnt - wird folgende Ermäßigung für Unterkunft und Essen gewährt:

im Alter zwischen 0 und 7 Jahren (für Kinder unter 7 Jahren): 100%,

im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (für Kinder unter 14 Jahren): 30% Ermäßigung vom Erwachsenenbett,

ab einem Alter von 14 Jahren ist der Preis für ein Zustellbett zu zahlen, wenn die Unterbringung in einem Zimmer mit zwei Erwachsenen erfolgt. Wenn ein Erwachsener und ein Kind über 14 Jahre in einem Zimmer untergebracht werden, muss für das Kind auch ein Erwachsenenbett gezahlt werden.

 b)      Zustellbetten können nur in bestimmten Zimmer bereitgestellt werden.­­­­­­

 c)      Die Absicht zur Inanspruchnahme eines Zustellbettes ist mit dem Dienstleister im Voraus zum Zeitpunkt der Buchung abzustimmen.

 12. Zahlungsbedingungen, Sicherheiten:

 a)      Der Dienstleister gibt den Gesamtbetrag der bestellten Dienstleistungen für die gesamte Dauer des Aufenthalts, in der schriftlichen Bestätigung an den Gast an. Der Gast muss Innerhalb von 8 Bankarbeitstagen nach Bestätigung, in der Bestätigung 30% des Wertes der gebuchten Unterkunftsdienstleistungen als Anzahlung bezahlen.

 b)      Der Gast kann den Betrag des für die Dauer des Aufenthalts berechneten Anzahlung auf mehrere Weisen bezahlen: er kann den Betrag auf unser Bankkonto überweisen, er kann den Betrag über seine Bank von seiner SZÉP-Karte gutschreiben lassen oder per Post-Scheck einzahlen. Oder dirket an der Reception bezahlen.

Die im Zusammenhang mit der Zahlung entstehenden eventuellen Kosten werden von der Vertragspartei getragen.

 c)      Der Dienstleister behält sich das Recht vor, für die Begleichung des Gegenwertes der von dem Gast in Anspruch genommenen Extradienstleistungen, d.h. der über die bestellten Dienstleistungen hinaus mit Konsumierung vor Ort entstehenden Dienstleistungen von der Vertragspartei oder von dem Gast eine Sicherheit zu fordern. Diese Sicherheiten können Folgendes sein:

1)      Kreditkartengarantie: von der Dauer des Aufenthalts abhängig wird eine Anzahlung (Deposit) festgelegt, die auf der Kreditkarte bis zur Abreise gesperrt wird,

2)      Anzahlung für Dienstleistung: Deposit kann auch bar bei Ankunft beglichen werden. Der nicht verwendete Betrag wird bei der Abreise zurückerstattet.

 d)      Der Vertragspartei ist berechtigt und verpflichtet, den Gegenwert der Dienstleistung in ungarischem Forint und/oder nach seiner Wahl in einer der Währungen zu begleichen, die der Dienstleister in seiner Veröffentlichung an der Rezeption und/oder unter der Website www.marben.hu angeführt hat. Für den Fall, dass die Zahlung des Gegenwertes der Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in ungarischen Forint bezahlt wird, basiert die Umrechnung auf dem am Tag vor der Rechnungsstellung gültigen MNB-Devisenmittelkurs. Der Dienstleister stellt sicher, dass die Rezeption des Hotels auf Anfrage Informationen über den Wechselkurs liefert, auf dem die Umrechnung und Abrechnung basieren.

 e)      Der Dienstleister akzeptiert zur Begleichung des Gegenwertes der Dienstleistung(en) auch bargeldlose Zahlungsmittel, wie Bankkarte, Kreditkarte, Cafeteria und aufgrund eines separaten Vertrags: Voucher, Gutschein, deren jeweilige aktuelle Liste auf Anfrage an der Rezeption des Hotels gesehen werden kann.

 f)       Der Dienstleister schreibt den Konsum des Gastes in den Verpflegungseinheiten des Gastehauses  zu seiner Zimmerrechnung.

 13. Stornobedingungen:

 a)      Falls es vom Hotel nicht anderweitig in seinem Angebot angegeben wird, gelten die nachstehenden Storno- und Änderungsbedingungen:

1)      im Falle von Rücktritt Ausserhalb von 7 Tagen vor dem bestätigten Ankunftstag beträgt die Höhe des Pönales die 0% des Unterkunftspreises

2)      im Falle von Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor dem bestätigten Ankunftsdatum beträgt die Höhe des Pönales die 30% des Unterkunftspreises,

3)      im Falle von Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor dem bestätigten Ankunftsdatum beträgt die Höhe des Pönales die 100% des Unterkunftspreises.

 Wenn die Vertragspartei eine Wirtschaftsorganisation ist (einschließlich Wirtschaftsgesellschaften, Gesellschaftsorganisationen, Kirchen, Selbstverwaltungen, Selbstverwaltungseinrichtungen, Staatsorganisationen und deren Einrichtungen, etc.), muss das für Rücktritt bestimmte Pönale auch in dem Fall, wenn das Übernachtungsgeld sonst vom Gast getragen würde, von der Vertragspartei/von dem Besteller an den Dienstleister gezahlt werden.

 b)      Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen durch Anzahlung sichergestellt hat und nicht am Tag der Ankunft eintrifft (es liegt keine schriftliche Stornierung vor), macht der Dienstleister den Gesamtbetrag des gezahlten Anzahlungs gemäß dem Vertrag als Pönale geltend. In diesem Fall wird die Unterkunft für die Vertragspartei bis erlischt die Dienstleistungsverpflichtung des Dienstleisters.

 c)      Das gezahlte Anzahlung wird im Falle einer Stornierung weniger als 6 Tagen vor der Ankunft nicht zurückerstattet, aber die Änderung des Datums ist möglich!

 d)      Hat die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen durch Anzahlung, mit Kreditkartengarantie oder auf andere, im Vertrag festgelegte weise nicht sichergestellt hat, so erlischt die Dienstleistungsverpflichtung des Dienstleisters am Anreisetag nach 18:00 Uhr nach Ortszeit.

 14. Rechte des Gastes:

 a)      Laut Vertrag ist der Gast berechtigt, das bestellte Zimmer und die Einrichtungen in seiner Unterkunft vor Ort, die zu den üblichen Dienstleistungsbereichen gehören, und keinen Sonderkonditionen unterliegen, bestimmungsgemäß zu nutzen.

 b)      In Bezug auf die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen kann der Gast während seines Aufenthaltes im Hotel Beschwerde einlegen. Der Dienstleister verpflichtet sich, die bei ihm schriftlich eingereichte oder an der Rezeption mündlich unterbreitete und in Protokoll aufgenommene Beschwerde innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Beschwerde zu prüfen und darauf eine sachliche Antwort dem Gast zu geben.

 15. Pflichten des Gastes:

 a)      Der Gast ist verpflichtet, den Gegenwert der vertragsgemäß bestellten Dienstleistungen bis zu dem vertragsgemäß vereinbarten Zeitpunkt und mit der vertragsgemäß vereinbarten Zahlungsweise dem Dienstleister zu zahlen.

 b)   Kraftfahrzeuge von Hotelgästen können die verschlossenen, mit Kamera beobachteten Parkplätze des Gästehauses frei nutzen. Auf dem Parkplatz müssen Sie gemäß der Straßenverkehrsordnung fahren.

 c)      Bitte werfen Sie den Müll in Müllkasten in den Zimmern oder in Müllcontainern auf dem Gebiet des Hotels. Möbel können aus dem Zimmer oder Gebäude nicht herausgebracht oder verlegt werden.

 d)       Ausrüstung und Einrichtungen auf dem Gebiet des Hotels dürfen vom Gast ausschließlich auf eigene Gefahr benutzt werden.

 e)      Im Sinne des Gesetzes Nr. XLII von 1999 über den Schutz von Nichtrauchern ist das Hotel ab dem 01. Januar 2012 eine Nichtrauchereinrichtung. Dementsprechend ist das Rauchen in den verschlossenen Räumen des Hotels (einschließlich Gästezimmer), in den Gemeinschaftsräumen sowie auf dem zum Hotel gehörenden voll offenen Gebiet (einschließlich Terrassen, Balkone) verboten. Das Hotel hat Schilder oder Aufkleber zur Aufforderung auf Einhaltung der erwähnten Rechtsvorschriften in den gesetzlich geregelten Bereichen angebracht. Die Angestellten des Hotels sind berechtigt, die Gäste und jede andere Person auf dem Hotelgelände aufzufordern, das Gesetz einzuhalten oder das gesetzeswidrige Verhalten zu beenden. Gäste und jede Person, die sich im Bereich des Hotels aufhält, sind verpflichtet, das Gesetz einzuhalten und die etwaige Aufforderung zu erfüllen. Wenn der Betreiber des Hotels aufgrund rechtswidriges Verhaltens eines Gastes oder einer Person im Bereich des Hotels von der zuständigen Behörde aufgrund der erwähnten Rechtsvorschriften mit einem Bußgeld belegt wird, so behält sich der Betreiber das Recht vor, den Betrag des Bußgeldes auf die das gegebene rechtswidrige Verhalten aufweisende Personen zu übertragen bzw. die Bezahlung dieses Betrags von ihnen zu fordern.

Im Falle von Rauchen im Zimmer ist der Dienstleister berechtigt, dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 15.000,- HUF zu berechnen.

 f )      Im Brandfall wenden Sie sich bitte sofort an die Rezeption. Gäste sind verpflichtet, die Zimmer oder die öffentlichen Bereiche des Hotels im Brandfall oder im Falle eines anderen Alarms so schnell wie möglich gemäß den hier angebrachten Informationen zu verlassen. Im Brandfall ist die Benutzung von Aufzügen verboten.

 g)        Für das Feuerwerk, das vom Gast mitgenommen wird, und zu anderen genehmigungspflichtigen Tätigkeiten sind die schriftliche Zustimmung des Pension sowie die Einholung von offiziellen Genehmigungen durch Gäste erforderlich.

 h)        Der Gast ist verpflichtet sicherzustellen, dass sich die unter seiner Aufsicht stehenden Minderjährigen jeweils unter der Aufsicht von Erwachsenen im Hotel des Dienstleisters aufhalten.

i)      Der Gast ist verpflichtet, den von ihm erlittene Schaden sofort an der Rezeption zu melden und alle notwendigen Daten dem Hotel zur Verfügung zu stellen, die dazu erforderlich sind, dass die Umstände des Brandfalles geklärt werden können, bzw. die zu einem eventuellen Ordnungswidrigkeit- oder Strafverfahren erforderlich sind.

j)        Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Pension auf seinen Gebieten zur öffentlichen Nutzung (ausgenommen: Umkleideräume, Toiletten, aber einschließlich Parkplätze und Außenbereiche ) aus Vermögensschutzgründen ein geschlossenes Kameraüberwachungssystem betreibt, deren Aufnahmen nach den einschlägigen Vorschriften gelöscht werden.

 k)    Bei der Abreise muss der Gast die Zimmerkarten an der Rezeption abgeben. Im Fall von Nichtabgabe bzw. Verlust oder Zerstörung der Karte ist der Dienstleister berechtigt, Schadenersatzgebühr auf die gegebene Karte zu berechnen, die der Gast bei der Abreise zu zahlen hat. Die Zimmerkarten können vom Gast bis 11:00 Uhr am Tag der Abreise benutzt werden, um sein Zimmer zu betreten. Die Zimmerkarte nach diesem Zeitpunkt verliert ihre Gültigkeit, es sei denn, der Gast hat mit dem Dienstleister die Verlängerung des Aufenthalts vereinbart.

 16. Haftungspflicht des Gastes:

 a)      Der Gast ist verpflichtet, für sämtliche Schäden und Nachteile, die dem Dienstleister oder Dritten durch den Gast oder seinen Begleiter oder eine Person, die unter der Aufsicht dieser Personen stehen, selbstverschuldet zugefügt werden.

 b)      Diese Haftung des Gastes besteht auch in dem Fall, wenn der Beschädigte das Recht hat, den Ersatz seines Schadens direkt vom Dienstleister zu fordern.

 17. Rechte des Dienstleisters:

 a)      Kommt der Gast seiner Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die in Anspruch genommenen Dienstleistungen oder vertragsgemäß bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen nicht nach, ist der Dienstleister - um zu gewährleisten, dass seine Forderungen beglichen werden - dazu berechtigt, die ins Hotel mitgebrachten persönlichen Gegenstände des Gastes als Pfand zurückzuhalten.

 b)      Das im Bereich die Pension ständige Aufsicht sicherstellende Rezeption ist berechtigt, die ein- und austretenden Gäste zu prüfen, zu identifizieren, in begründeten Fällen die Fahrzeuge beim Ausfahrt durchzusuchen.

 c)      Bei Bedarf ist die Rezeption berechtigt, den Verkehr in dem Gätsehausgelände zu steuern.

 d)      Aus Vermögens- und Unfallschutzgründen ist der gesamte Bereich des Hotels mit Sicherheitskameras ausgestattet. Der Gast stimmt gleichzeitig mit dem Betreten des Hotels zu, dass Aufnahmen von ihm gemacht werden. Aufzeichnungen werden für 1 Woche vom elektronischen System gespeichert und dann automatisch gelöscht.

 e)      Verschiedene Programme werden für Unterhaltung der Gäste im Bereich der Pension  organisiert. Der Mitarbeiter des Pensions oder das von dem Pension mit dieser Aufgabe beauftragte Unternehmen kann Fotos und Videos von den Programmen für Marketing- und Werbezwecke aufnehmen. Der Besucher der Programme nimmt zur Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass die auf diese Weise gemachte Aufzeichnung in Publikationen und auf verschiedenen Werbeflächen erscheinen kann.

 18. Pflichten des Dienstleisters:

 a)      Der Dienstleister ist verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Unterkunfts- und sonstige Dienstleistungen gemäß den geltenden Vorschriften und Dienstleistungsstandards zu erbringen.

 b)      Der Dienstleister ist verpflichtet, die schriftlichen Beschwerden des Gastes zu prüfen und die zur Lösung des Problems erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und diese schriftlich festzuhalten und darüber den Gast zu informieren.

 c)      Im Bereich des Hotels und auf den Terrassen für die Ruhe der Gäste ist es verboten, abends nach 22:00 Uhr zu laut zu sein, einschließlich störendes Fernsehen, Musikhören in den Innenräumen der Zimmer und laute Musikausübung in der Eingangshalle, und für dessen Einhaltung ist das Personal verantwortlich.

 19. Haftungspflicht des Dienstleisters:

 a)      Der Dienstleister haftet für dem Gast zugefügte Schäden, die innerhalb seines Hotels auftreten und auf das Verschulden des Dienstleisters oder seiner Angestellten zurückzuführen sind.

b)      Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die durch den Angestellten des Dienstleisters nicht zumutbaren, unabwendbaren oder durch den Gast selbst oder durch eine unter der Aufsicht des Gastes stehende Person herbeigeführten Ursachen entstehen.

 c)      Der Dienstleister behält sich das Recht vor, einen Ort (Orten) innerhalb des Hotels zu bestimmen, den (die) der Gast nicht betreten darf. Der Dienstleister muss diese Orte eindeutig kennzeichnen. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die den Gästen oder den unter seiner Aufsicht stehenden Personen an den Orten treffen, die der Gast nicht betreten darf.

 d)      Der Dienstleister haftet für Schäden, die der Gast durch den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung seines Eigentums erlitten hat, wenn dieses Eigentum an Orten, die gewöhnlich von dem Dienstleister für diesen Zweck vorgesehen sind, oder im Safe des Zimmers des Gastes aufbewahrt wurde oder wenn es einem Angestellten des Dienstleisters übergeben wurde, von dem der Gast glaubte, dass er dazu autorisiert ist, dieses Eigentum entgegenzunehmen.

 e)      Der Dienstleister haftet für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung der Wertgegenstände, Wertpapiere und des Bargelds des Gastes nur dann, wenn der Dienstleister sie ausdrücklich übernommen hat, um sie sicher aufzubewahren oder für Schäden, die auf eine Ursache zurückzuführen sind, für die der Dienstleister in Übereinstimmung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet. In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Gast.

 f)       Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.

 g)      Der Dienstleister kann auch für den Fall nicht haftbar gemacht, wenn für die Dauer der außerordentlichen oder zur Einhaltung der Gesundheitsvorschriften angeordneten Wartungsarbeiten an den Spa-Anlagen, oder den Sportanlagen die Nutzung dieser Einrichtungen begrenzt oder nicht zulässig ist.

 h)      Gäste nutzen den Wellness-Bereich und Freibad des Hotels auf eigene Gefahr, in Bereichen in der Nähe des Wassers ist das Risiko des Abrutschens erhöht, das Hotel übernimmt keine Verantwortung für daraus entstehende Unfälle.

 i)        Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf die Gepäcke der Vertragsparteien und deren Inhalt bei der An- und Abreise, Ent- und Beladen sowie beim Transport ins und aus dem Zimmer.

 j)        Der Gast soll den ihn getroffenen Schaden im Hotel melden und alle notwendigen Daten dem Hotel zur Verfügung stellen, die zur Klärung der Umstände des Schadenfalls, möglicherweise zur Aufnahme des Polizeiprotokolls/zum Polizeiverfahren notwendig sind.

Die Haftung des Dienstleisters für Schäden besteht nur, wenn der Gast diese unverzüglich nach Eintritt mit den erforderlichen Daten an der Rezeption des Dienstleisters meldet.

 k)      Die Höchstgrenze der Entschädigung liegt bei dem Zweifachen der Summe des vertraglich vereinbarten täglichen Zimmerpreises.

 20. Krankheit bzw. Tod des Gastes:

 a)      Wenn der Gast während der Inanspruchnahme der Unterkunft, Dienstleistung erkrankt und der Dienstleister davon Kenntnis hat, ist der Dienstleister verpflichtet, ihm ärztliche Hilfe anzubieten, die Kosten der angebotenen und angenommenen ärztlichen Hilfe müssen jedoch vom Gast getragen werden. Stellt der Arzt eine Infektionskrankheit fest, ist der Dienstleister berechtigt, die weitere Dienstleistung zu verweigern. Die Mehrkosten, die deswegen entstehen, dass der Gast das Hotel vorzeitig verlässt, werden vom Gast getragen.

 b)      Im Falle der Erkrankung oder des Todes des Gastes beansprucht der Dienstleister eine Kostenerstattung von den Angehörigen, Erben des Erkrankten/Verstorbenen zur Deckung der gegebenenfalls vom Dienstleister bevorschussten ärztlichen Kosten, des Gegenwertes der vor dem Eintritt des Todes in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie der durch die Krankheit oder den Todesfall an den Vermögensgegenständen des Dienstleisters und/oder seiner Gäste verursachten Schäden. Das Hotel betrachtet den Tod des Gastes als Abreise vor dem Ablauf der Vertragsdauer und in diesem Fall ist das Hotel nicht in der Lage, die auf den übriggebliebenen Teil der Vertragsdauer fallende Gebühr an den/die gesetzlichen Erben zurückzuerstatten.

 21. Haustiere:

 a)      Der Dienstleister behält sich das Recht vor, den Kreis der Haustiere, die ins Gästeahus mitgenommen werden können, individuell nach der darauf gerichteten Anmeldung des Gastes zu bestimmen und ein Foto vom Haustier vom Gast anzufordern.

 b)      Die Haustiere (Hund, Katze), die in das Pension mitgenommen werden können, können in bestimmten Zimmer des Gästehauses unter der Aufsicht des Gastes gehalten werden, sie können die Gemeinschaftsräume nur zu dem Zweck nutzen, in die Zimmer zu gelangen, andere Räume - wie Wellness-Bereich - dürfen von Haustieren nicht benutzt werden.
Gästebetten dürfen von Haustiere nicht benutzt werden.

 c)      Wenn der Dienstleister der Ansicht ist, dass die Größe oder das Verhalten des Haustieres den Betrieb beeinträchtigt, kann er den Empfang eines Haustiers verweigern.

 22. Geheimhaltung:

 a)      Der Dienstleister ist bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes Nr. CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit und der mit dem Datenschutz verbundenen einschlägigen Rechtsnormen einzuhalten und - wenn dies dem Dienstleister vom Gast mitgeteilt wurde - gemäß den einschlägigen internen Vorschriften der Vertragspartei zu handeln.

 23. Höhere Gewalt:

 a)      Gründe oder Umstände (z.B.: Krieg, Brandfall, Hochwasser, Unwetter, Stromausfall, Streik, usw.), auf die der Dienstleister, der Gast und die Vertragspartei keinen Einfluss nehmen können (höhere Gewalt), befreien jede Partei von der Erfüllung des Vertrags, solange diese Gründe oder Umstände bestehen. Die Vertragsparteien erklären sich damit einverstanden, dass sie alles zumutbare unternehmen, um die Auftrittsmöglichkeit dieser Gründe und Umstände auf dem möglichst geringsten Niveau zu halten und dadurch die herbeigeführten Schäden und Verzögerungen schnellstmöglich zu beseitigen.

 24. Erfüllungsort und anwendbares Recht für das Rechtsverhältnis zwischen Vertragsparteien und gerichtliche Zuständigkeit:

 a)      Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich das Hotel, das die Unterkunftsdienstleistung erbringt, befindet.

 b)      Für alle sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenden Streitigkeiten wird ein in Bezug auf den Dienstleisters sachlich und örtlich zuständiges Gericht vereinbart.

 c)      Das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Gast unterliegt den Bestimmungen des ungarischen Rechts.

 25. Sicherheit der Datenverwaltung

 a)      Um Newsletter auf unserer Website zu abonnieren, müssen der Name und die E-Mail-Adresse angegeben werden. Mit dem Abonnieren des Newsletters stimmt der Benutzer der Verwaltung der angegebenen Daten zu. Der Dienstleister verwaltet die Daten, bis die Löschung der Daten von der betroffenen Person verlangt wird.

b)      Die Möglichkeit der Abmeldung ist über einen und kann die betroffenen Person das Abonnieren des Newsletters auch durch einen Antrag auf Abbestellung an die E-Mail-Adresse info@marben.hu oder an die Postanschrift der Gesellschaft H – 9437 Hegykő Alsószer u. 1. kündigen.

 c)      Der Benutzer ist für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten persönlichen Daten verantwortlich.

 d)      Der Dienstleister schützt die Daten insbesondere vor unberechtigtem Zugriff, unberechtigter Veränderung, Übermittlung, Offenlegung, Löschung oder Vernichtung sowie vor zufälliger Zerstörung und Beschädigung.

 e)      Der Dienstleister gewährleistet die Sicherheit der Daten zusammen mit Serverbetreiber.

 f)       Die vom Benutzer zur Verfügung gestellten persönlichen Daten können nur vom Datenverwaltungspersonal abgerufen werden. Personenbezogene Daten werden von dem Datenverwalter außerhalb der bestimmten Daten nicht an einen Dritten weitergegeben.

 g)      Der Dienstleister gibt keine personenbezogenen Daten an Dritten weiter, außer auf vorherige und ausdrückliche Zustimmung oder Anfrage der betroffenen Person.

 h)      Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung verpflichtet ist, personenbezogene Daten der ersuchenden Behörde zur Verfügung zu stellen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der Benutzer kann der auf gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Entscheidung basierenden Bereitstellung von Daten nicht widersprechen.

 26. Datenschutzerklärung

 Der Dienstleister findet bei seiner Tätigkeit den Schutz personenbezogener Daten von größter Bedeutung. In jedem Fall werden die bereitgestellten personenbezogenen Daten von ihm gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verwaltet, er sorgt für deren Sicherheit, ergrifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen und legt die Verfahrensvorschriften fest, die zur Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften erforderlich sind.

Der Dienstleister verwendet bei seiner Tätigkeit die Daten des Benutzers nur für Vertragsabschluss-, Rechnungs- und persönliche Werbezwecke (wenn der Gast dazu die Zustimmung gibt) gemäß dem Datenschutzgesetz.

Im Falle von Abschluss eines Vertrags über Unterkunftsdienstleistung akzeptieren und bestätigen Sie, dass Sie die obigen Bedingungen gelesen und verstanden haben und mit diesen einverstanden sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können später geändert werden. Diese Änderungen werden vom Dienstleister auf der Hotel-Website veröffentlicht und die gültigen AGB befinden sich jeweilig auch an der Rezeption des Hotels.

Térkép